Liebe Kunden,
wir freuen uns sehr, dass Sie nach langer Pause wieder reisen möchten. Die Gesundheit ist unser allergrößtes Gut, daher steht die Gesundheit unserer Kunden für uns und unsere Vertragspartner schon immer an erster Stelle. In Zeiten der andauernden Coronavirus-Pandemie prüfen wir selbstverständlich die Sicherheitskonzepte aller unserer Vertriebspartner und bieten Ihnen ausschließlich die an, die uns vollständig überzeugen konnten. Darauf können Sie sich verlassen.
Damit die Gesundheit aller geschützt und erhalten bleibt, Sie wissen, was Sie bezüglich Ihrer Reise erwarten kann, bitten wir Sie
vor Ihrer Buchung, Reisevorbereitung und während der Reise zu beachten.
Wir sind uns sicher, dass wir Ihnen, trotz aller aufgeführten Regelungen und Hinweise, wieder wunderschöne Reiserlebnisse ermöglichen können.
Nachfolgend haben wir Ihnen die veröffentlichten Covid-19 Regelungen der Regierung von Großbritannien (Stand 23.09.2021) übersetzt. Bitte haben sie dafür Verständnis, dass wir für die Richtigkeit keine Haftung übernehmen können. Da sich die Bestimmungen jederzeit ändern können, bitten wir Sie, die aktuell gültige Version zu lesen und zu beachten. Sie finden diese unter:
Einreise aus einem Land auf der Liste der Reisekorridore
Änderungen der internationalen Reiseregeln
Ab Montag, dem 4. Oktober 2021, 4 Uhr morgens, werden die Regeln für internationale Reisen nach England von einem Ampelsystem (rot, gelb, grün) auf eine einzige rote Liste von Ländern und vereinfachte Reisemaßnahmen für Einreisende aus dem Rest der Welt umgestellt. Die Regeln für Reisen aus Ländern und Gebieten, die nicht auf der roten Liste stehen, hängen von Ihrem Impfstatus ab.
Wenn Sie vor dem 4. Oktober in England eintreffen, müssen Sie die geltenden Vorschriften befolgen. Das bedeutet, dass Sie alle erforderlichen COVID-19-Tests buchen und absolvieren und die Quarantänevorschriften befolgen müssen, die zum Zeitpunkt Ihrer Ankunft in England in Kraft sind.
Sofern Ihre Reise Sie nicht nach England sondern in ein anderes Landesteil des Vereinigten Königreichs, haben Sie die gesonderten Hinweise zu befolgen, welche von der Regierung
sowie den dezentralisierten Verwaltungen von
erlassen sind.
Reisen aus dem Rest der Welt, wenn Sie vollständig geimpft sind
Ab Montag, den 4. Oktober um 4 Uhr morgens gelten Sie als vollständig geimpft, wenn Sie geimpft sind:
Formulierungen der 4 aufgeführten Impfstoffe wie AstraZeneca Covishield, AstraZeneca Vaxzevria und Moderna Takeda gelten als zugelassene Impfstoffe.
Sie müssen mindestens 14 Tage vor Ihrer Ankunft in England eine vollständige Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff erhalten haben.
Wenn 2 Dosen eines Impfstoffs für eine vollständige Impfung erforderlich sind, können Sie:
Bis zum 4. Oktober sind Mischimpfstoffe nur zulässig, wenn Sie im Rahmen des britischen, europäischen, US-amerikanischen oder britischen Übersee-Impfprogramms geimpft wurden.
Die Regeln für vollständig geimpfte Personen gelten auch, wenn Sie entweder:
Wenn Sie als vollständig geimpft gelten, müssen Sie:
Nach den neuen Vorschriften müssen Sie nicht:
Sie müssen nachweisen können, dass Sie vollständig (plus 14 Tage) geimpft sind, und zwar durch ein (digitales oder gedrucktes) Dokument einer nationalen oder staatlichen Gesundheitsbehörde, das mindestens Folgendes enthält
Wenn Ihr Dokument von einer öffentlichen Gesundheitseinrichtung nicht alle diese Angaben enthält, müssen Sie die Regeln für nicht geimpfte Personen befolgen. Andernfalls kann Ihnen die Beförderung verweigert werden.
Wenn Sie in den USA vollständig geimpft sind, müssen Sie einen CDC-Ausweis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie in den USA eine vollständige Impfung mit einem von der FDA zugelassenen Impfstoff erhalten haben. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie einen Wohnsitz in den USA haben.
Wenn Sie in Europa vollständig geimpft sind, müssen Sie eine digitale COVID-Bescheinigung der EU (EU DCC) vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie eine vollständige Impfung mit einem von der EMA oder Swissmedic zugelassenen Impfstoff erhalten haben.
Wenn Sie vollständig geimpft sind, aber nicht unter diese Regeln für vollständig Geimpfte fallen, müssen Sie die Regeln für nicht Geimpfte befolgen.
Reisen aus dem Rest der Welt, wenn Sie nicht vollständig geimpft sind
Ab Montag, 4. Oktober, 4 Uhr morgens müssen Sie diese Regeln befolgen, wenn Sie:
Bevor Sie nach England reisen, müssen Sie:
Nach Ihrer Ankunft in England müssen Sie:
Reisen aus Ländern der Roten Liste
Ab Montag, 4. Oktober, 4 Uhr morgens müssen Sie diese Regeln befolgen, wenn Sie:
Bevor Sie nach England reisen, müssen Sie:
Bei Ihrer Ankunft in England müssen Sie in einem geführten Hotel unter Quarantäne gestellt werden, wozu auch 2 COVID-19-Tests gehören.
Die rote Liste wird alle drei Wochen überprüft und immer dann, wenn aufgrund von Hinweisen schneller gehandelt werden muss, um die öffentliche Gesundheit zu schützen.
Kontaktinformationen vor Anreise
Bevor Sie aus einem Land außerhalb der Common Travel Area nach Großbritannien reisen, müssen Sie Ihre Reise, Ihre Kontaktdaten und die Adresse, an der Sie sich selbst isolieren werden, angeben. Sie können 48 Stunden vor Ihrer Ankunft das Formular für den Public Health Passenger Locator ausfüllen. Möglicherweise müssen Sie diese Angaben bei Ihrer Ankunft in England vorlegen.
Ihnen kann die Einreise nach Großbritannien verweigert werden (wenn Sie kein britischer Staatsbürger sind), oder es kann eine Geldstrafe verhängt werden, wenn Sie Ihre Kontaktdaten nicht angeben oder sich nicht selbst isolieren, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
Geldstrafen bei Verstoß gegen Selbstisolierungsvorschriften
In England können Sie, wenn Sie sich nicht selbst isolieren, einen Bußgeldbescheid in Höhe von £1.000 für ein erstes Vergehen erhalten, der sich bei einem zweiten Vergehen auf £2.000 erhöht. Bei weiteren Verstößen werden Strafen von £4.000 und dann £10.000 für jeden weiteren Verstoß fällig. Die Geldstrafen der dezentralisierten Verwaltungen Schottland, Wales und Nordirland können Sie den jeweiligen Webseiten entnehmen.
Wenn Sie kein korrektes Formular für die Personensuche bereitstellen - oder Ihr Formular für die Personensuche unter den begrenzten erlaubten Umständen nicht aktualisieren, wenn Sie von der Unterkunft, in der Sie sich selbst isolieren, zu einem anderen Ort ziehen müssen, um die Selbstisolierung fortzusetzen - können Sie mit einer Geldstrafe von bis zu £3.200 belegt werden.
Waschen Sie Ihre Hände und achten Sie auf gute Hygiene
Jeder sollte sich regelmäßig die Hände waschen, aber dies ist besonders wichtig für Menschen, die kürzlich nach Großbritannien gereist sind, da Sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben könnten und noch keine Symptome entwickelt haben. Waschen Sie Ihre Hände häufig mit Seife und heißem Wasser, mindestens 20 Sekunden lang, spülen Sie sie ab und trocknen Sie sie gründlich ab. Verwenden Sie Handdesinfektionsmittel auf Alkoholbasis, wenn Seife und Wasser nicht verfügbar sind. Vermeiden Sie es, Ihre Augen, Nase und Ihren Mund zu berühren.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem Einmaltuch, wenn Sie husten oder niesen. Entsorgen Sie die Tücher in einem Plastikbeutel und waschen Sie Ihre Hände sofort mindestens 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife, spülen Sie sie ab und trocknen Sie sie gründlich.
COVID-19 (oder Variationen davon) UND DAS NEUE NORMAL
Die Weltgesundheitsorganisation hat den Coronavirus, bekannt als Covid-19, zur weltweiten Pandemie erklärt. Da Reisen nicht mehr dasselbe sein werden wie vor dem Ausbruch der Pandemie, bitten wir Sie, die folgenden wichtigen Informationen und Regeln sorgfältig zu lesen, was dies für Sie und Ihre Buchung bei uns bedeutet.
Reisehinweise
Regierungen und ihre Außenministerien auf der ganzen Welt - vielleicht auch das Außenministerium Ihres Wohnsitzlandes - raten derzeit von allen Reisen in eine Reihe von Reisezielen ab, es sei denn, sie sind unbedingt erforderlich. Viele dieser Reiseziele bleiben jedoch für Touristen aus ausgewählten Ländern mit niedrigen Infektionsraten offen, die auch willkommen sind; ferner werden weiterhin Flüge von und zu diesen Reisezielen angeboten. Solange die Reiseziele für Touristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz geöffnet bleiben, Flüge nach wie vor durchgeführt werden und Urlaubsleistungen erbracht werden können, werden wir unseren Kunden, die reisen möchten, weiterhin Reisen anbieten.
Wenn Sie während der Covid-19-Pandemie eine Reise bei uns buchen, bestätigen Sie, dass Sie die Reisehinweise zu dem von Ihnen gewählten Reiseziel sowohl von Ihrem Auswärtigen Amt als auch des Ihres Reiseziels gelesen haben, verstehen und akzeptieren, einschließlich der eventuellen Quarantäne-Verpflichtung bei Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland (oder bei Ankunft an Ihrem gebuchten Reiseziel), ferner Sie verstehen und akzeptieren, dass bei Reisen während der Covid-19-Pandemie ein erhöhtes Risiko besteht, welches über das hinausgeht, das bei Reisen zu normalen Zeiten verbunden ist. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer speziellen Reiseversicherung, die einen speziellen Versicherungsschutz für Covid-19 beinhaltet. Wenn Sie dies nicht tun, tragen Sie das Risiko.
Viele Länder haben bereits eine weitere Rückrufaktion wie zu Beginn der Corona-Pandemie für ihre Bürger ausgeschlossen und angekündigt, dass jeder, der während der Pandemie in einem anderen Land Urlaub machen oder eine Veranstaltung besuchen möchte, sich darüber im Klaren sein sollte, dass, sollte es aufgrund der immer weiter ansteigenden COVID-19-Zahlen während des Aufenthaltes in diesem fremden Land dringend notwendig werden, ein sogenanntes Risikoland zu verlassen, die Rückreise selbst organisiert und vor allem finanziert werden muss.
Aktuelle Reisehinweise der Regierung Ihres Reiseziels und Ihrer Regierung finden Sie auf den entsprechenden Websites:
Großbritannien: www.gov.uk/foreign-travel-advice and https://travelaware.campaign.gov.uk,
Deutschland https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/10.2.8Reisewarnungen,
Österreich https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/
Schweiz https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise.html.
Wir empfehlen Ihnen, diese Webseiten vor der Buchung zu lesen, um eine fundierte Entscheidung über das von Ihnen gewählte Reiseziel zu treffen, und nochmals vor der Abreise.
Wenn Sie uns eine Buchungsanfrage über unsere Website schicken und wenn Sie unser Buchungsangebot annehmen und die geforderte (Anzahlungs-)Zahlung leisten, bestätigen Sie nicht nur die Annahme unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern auch die Anerkennung des Acknowledement of Risk (AoR) - Risikoanerkennung (RA) [https://www.carus-travel.com/rechtliches/ackowledgement-of-risk-risikoanerkennung/], das bei einer Buchung während einer Pandemie besteht.
Stornierung durch Sie - die folgenden Bestimmungen gelten zusätzlich zu unseren Standard-Stornierungsbedingungen und -gebühren:
Obwohl Regierungen und Aufsichts-/Bezirksbehörden auf der ganzen Welt verschiedene Maßnahmen ergriffen haben, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern, konnten sie es nicht kontrollieren. Ihr Reiseziel und/oder Veranstaltungsort kann bereits zum Zeitpunkt der Buchung bereits ein Coronavirus-Hotspot sein oder von einem verstärkten Ausbruch betroffen werden oder zum Zeitpunkt der Ankunft im Land/gebuchten Reiseziel ein Hotspot werden. Die Reisehinweise der Auswärtigen Ämter ändern sich regelmäßig und daher ist es durchaus möglich, dass zwischen dem Zeitpunkt Ihrer Buchung und dem Zeitpunkt Ihrer gebuchten Ankunft am gebuchten Reiseziel solche Hinweise des Auswärtigen Amtes hinsichtlich Ihres gebuchten Reiseziels geändert werden und ein Quarantänezeitraum gelten kann.
Wenn Sie sich für eine Reise zu einem Zielort entscheiden, für den das Auswärtige Amt von nicht unbedingt notwendigen Reisen abrät, akzeptieren Sie, dass Sie nach der Bestätigung Ihrer Buchung unsere Standard-Stornogebühren gemäß Klausel 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlen müssen, wenn Sie sich aufgrund der Empfehlung des Auswärtigen Amtes entscheiden, nicht zu reisen - Sie sind nicht berechtigt, unter diesen Umständen zu stornieren und eine vollständige Rückerstattung Ihrer geleisteten Zahlungen zu erhalten, da davon ausgegangen werden muss und Sie bestätigen, dass Sie Ihre Buchung in voller Kenntnis des Hinweises des Auswärtigen Amtes gegen nicht unbedingt notwendige Reisen vorgenommen haben und Sie sich nicht darauf berufen können, dass Sie davon ausgegangen sind, dass zum Zeitpunkt Ihrer gebuchten Ankunft an oder in unmittelbarer Nähe Ihres gebuchten Reiseziels keine außergewöhnlichen Umstände mehr vorliegen, die die Durchführung Ihres gebuchten Arrangements oder die Reise an den Ort Ihres gebuchten Reiseziels erheblich beeinträchtigen würden.
Ist das von Ihnen gewählte Reiseziel zum Zeitpunkt der Buchung von einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ausgenommen, wird aber später von der Ausnahmeliste des Auswärtigen Amtes gestrichen und unterliegt ab diesem Zeitpunkt einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, akzeptieren Sie, dass Sie nicht berechtigt sind, Ihre Buchung zu stornieren und eine volle Rückerstattung Ihrer geleisteten Zahlungen zu erhalten. Wenn Sie sich entscheiden, unter diesen Umständen nicht mehr zu reisen, müssen Sie unsere Standard-Stornogebühren gemäß Klausel 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlen, da Sie Ihre Buchung in voller Kenntnis der Risiken einer Reise während der Covid-19-Pandemie vorgenommen haben und Sie sich nicht darauf berufen können, dass Sie davon ausgegangen sind, dass zum Zeitpunkt Ihrer gebuchten Anreise keine Reisewarnung an Ihrem gebuchten Reiseziel vorliegt und/oder dass an oder in unmittelbarer Nähe Ihres gebuchten Reiseziels keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die die Durchführung Ihres gebuchten Arrangements oder die Reise an den Ort Ihres gebuchten Reiseziels erheblich beeinträchtigen würden.
Solange die gebuchten Arrangements durchgeführt werden können und Ihnen zur Verfügung stehen, bedeutet eine offizielle Reisewarnung der nationalen Behörden daher nicht, dass Sie Ihre Reise ohne Stornogebühren stornieren können. Wenn Sie unter diesen Umständen stornieren möchten, gelten die in Klausel 12 genannten Stornierungsbedingungen. Dies gilt auch, wenn Sie nach Ihrer Ankunft im Urlaubsland aufgrund bestehender Einreisebeschränkungen in Quarantäne müssen (z. B. ungeimpfte Reisende und Reisende, die nicht als vollständig geimpft gelten) und Sie sich deshalb entschließen, Ihre Buchung zu stornieren.
Stornierung durch uns
Wenn wesentliche Teile Ihrer Pauschalreise nicht durchgeführt werden können (z.B. alle Hotels an Ihrem gebuchten Reiseziel müssen wegen eines strengen Lockdowns geschlossen werden) und die Durchführung Ihrer Reise erheblich beeinträchtigt würde, müssen wir diese absagen. Da Sie die Buchung in voller Kenntnis der Tatsache vorgenommen haben, dass solche Stornierungen Ihr Arrangement betreffen können, erstatten wir Ihnen Ihre Zahlung(en) abzüglich
Wenn wir ein Reisearrangement, das keine Pauschalreise ist, stornieren müssen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung.
Unsere Haftung
Bitte beachten Sie, dass wir in den folgenden Fällen keine Haftung für Rückerstattungen, Entschädigungen, Kosten, Ausgaben oder andere Verluste jeglicher Art übernehmen, die Ihnen entstehen (einschließlich, falls zutreffend, der Kosten für medizinische Behandlungen):
Ihre Reiseversicherung kann einige dieser Kosten für Sie abdecken - bitte prüfen Sie den Wortlaut Ihrer Versicherungspolice.
Bitte beachten Sie, dass
Ihr Urlaubs-/Buchungserlebnis
Um die Pandemie in den Griff zu bekommen, haben Regierungen und Behörden auf der ganzen Welt Regeln und neue Gesetze erlassen, die helfen sollen, das durch COVID-19 bedingte Risiko zu bewältigen. Basierend auf diesen Regeln und neuen Gesetzen können Anbieter der von Ihnen über uns gebuchten Leistungen sowie Häfen, Flughäfen, Grenzkontrollen oder andere Dritte Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen ergreifen, die Sie ebenfalls befolgen und einhalten müssen. Wenn Sie unter diesen außergewöhnlichen Umständen reisen, erkennen Sie an, dass die Anbieter, die Ihr Reisearrangement bereitstellen, nationale und/oder lokale Richtlinien und Anforderungen in Bezug auf Covid-19 einhalten müssen und dementsprechend bestimmte Maßnahmen ergriffen haben. Darüber hinaus erkennen Sie an, dass Sie alle Richtlinien, Vorschriften und Gesetze einhalten werden, die für die Länder gelten, aus denen, durch die und/oder in die Sie reisen, und die entweder vor der Reise oder während der Reise in Kraft gesetzt werden, da solche Maßnahmen, wie oben dargelegt, ein notwendiger Bestandteil sind, um die Öffentlichkeit, Sie, andere Reisende und Mitarbeiter der Anbieter, die die gebuchten Leistungen erbringen, zu schützen.
Solche Regeln, Gesetze, Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen können sein (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Alle Maßnahmen und Vorkehrungen werden ausschließlich zu Ihrer Sicherheit und der Ihrer Umgebung getroffen und sollten Ihre Freude an Ihrem Reisearrangement so wenig wie möglich beeinträchtigen.
Die Europäische Union stellt aktuelle Informationen zu den Reisebestimmungen der einzelnen Mitgliedsstaaten zur Verfügung, z. B. auf der Website https://reopen.europa.eu/de. Weitere nützliche Informationen finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Regierungen und/oder des Auswärtigen Amtes, der Fremdenverkehrsämter und der Tourismusbehörden. Bitte beachten Sie, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, sich vor dem Anreisedatum bei Pauschalreisen bzw. vor dem Leistungsdatum bei Nicht-Pauschalreisen mit allen Einzelheiten dieser Anforderungen vertraut zu machen.
Mit der Annahme dieser Geschäftsbedingungen bestätigen Sie, dass Sie Ihre Buchung in voller Kenntnis der Tatsache vornehmen, dass solche Maßnahmen wahrscheinlich Bestandteil Ihres/r gebuchten Arrangements sind, und dass solche Maßnahmen keine unwesentlichen oder erheblichen Änderungen Ihrer Buchung darstellen und auch kein Versäumnis unsererseits gemäß diesen Geschäftsbedingungen bedeuten.
Wir haften Ihnen gegenüber nicht für Rückerstattungen, Entschädigungen, Verluste, Kosten, Ausgaben oder Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit den oben beschriebenen Punkten entstehen oder wenn Sie aufgrund dieser Punkte nicht reisen oder Ihre Buchung ganz oder teilweise nicht nutzen können.
Versicherung
Um Ihre Risiken auf Reisen während einer Pandemie zu minimieren, empfehlen wir dringend den Abschluss einer speziellen Reiseversicherung, die speziellen Versicherungsschutz für Covid-19-bezogene Risiken und Ereignisse beinhaltet, die Ihre Reise beeinträchtigen können [und Reisen in ein Ziel, für das das Auswärtige Amt von Reisen abrät]. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Versicherungspolice zu lesen und zu verstehen und sicherzustellen, dass sie für Ihre speziellen Bedürfnisse geeignet und ausreichend ist. Bitte lesen Sie Ihre Versicherungspolice sorgfältig durch und nehmen Sie sie mit in den Urlaub. Wenn Sie eine Reise ohne ausreichenden Versicherungsschutz antreten, haften wir nicht für Schäden, die Sie erleiden und für die andernfalls ein Versicherungsschutz bestanden hätte.
Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle (siehe auch Klausel 16.).
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet "Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle" eine Situation, die sich unserer Kontrolle oder der des Lieferanten entzieht und deren Folgen auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle angemessenen Maßnahmen ergriffen worden wären. Zu solchen Situationen gehören, ob tatsächlich oder angedroht, Krieg, Aufruhr, Unruhen, terroristische Aktivitäten, Arbeitskonflikte, Natur- oder Nuklearkatastrophen, ungünstige Wetterbedingungen, Überschwemmungen, Epidemien und Pandemien, Feuer, Flughafen-, Hafen- oder Luftraumsperrungen, -beschränkungen oder -überlastungen, Flug- oder Einreisebeschränkungen, die von einer Aufsichtsbehörde oder einem anderen Dritten auferlegt werden, ein Hinweis Ihres Auswärtigen Amtes, nicht in ein bestimmtes Zielland zu reisen, sowie alle anderen staatlichen Reisebeschränkungen. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders angegeben, übernehmen wir in solchen Situationen keine Haftung, auch nicht für Entschädigungen, Kosten und Ausgaben (siehe auch Klausel 16.).