GLYNDEBOURNE Deluxe
- Traditioneller Afternoon Tea und ein Glas Champagner anstelle Cream Tea und Scones vor der/den Opernaufführung/en
- Getränkepaket: jeweils eine halbe Flasche Champagner, Glyndebourne Hauswein sowie Mineralwasser pro Person zum Picknick oder jeweils eine halben Flasche Glyndebourne Hauswein und
Mineralwasser
Aufpreis: EUR 75 pro Person
Auf Anfrage und gegen Aufpreis:
- Einzelzimmer
- Verlängerungsnacht/nächte
- andere Zimmerkategorie (Superior-/Deluxezimmer, (Junior-)Suite)
- Abendessen im Hotelrestaurant
- (Halb)Tagesausflug mit privatem Chauffeurservice zu den schönsten Gärten, Herrenhäusern und/oder Schlössern Ihrer Wahl
- Anschlussaufenthalt/-rundreise
- Golf: Organisation von Startzeiten und Greenfees
Kleiderordnung
Die Tradition, festliche Abendkleidung bei dem Besuch des Glyndebourne Festivals zu tragen, ist auf den Gründer John Christie zurückzuführen. Er hat dies als eine Art von Respekt
verstanden, das das Publikum hierdurch gegenüber den Künstlern zollt. Auch heute bittet Glyndebourne seine Besucher um festliche Abendkleidung, zollt es nicht nur den Künstlern Tribut,
sondern trägt dies ganz entscheidend zu der ganz besonderen Atmosphäre dieses Opernfestivals bei.
Die offizielle Definition der Kleiderordnung lautet insofern "Black Tie" (Smoking oder schwarzer Anzug mit schwarzer Fliege) für die Herren und entsprechend elegantes Abend- oder
Cocktailkleid (lang oder kurz) für die Damen. Dieser Dresscode ist absolut üblich, aber nicht zwingend erforderlich. So sieht man gelegentlich Herren mit weißem Dinner Jacket und ganz
selten mit Krawatte.
Sofern Sie sich für das stilechte Picknick in der Pause entschieden haben, vergessen Sie bitte nicht, ein zusätzliches warmes Kleidungsstück mitzubringen (beispielsweise einen Pashmina
Schal oder eine Strickjacke).
Umkleidemöglichkeiten sind auf dem Glyndebourne Gelände vorhanden.
Stornierung durch Sie - die folgenden Klauseln gelten zusätzlich zu unseren Standard-Stornierungsbedingungen und -gebühren unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Terms &
Conditions):
Obwohl Regierungen und Aufsichts-/Bezirksbehörden auf der ganzen Welt verschiedene Maßnahmen ergriffen haben, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern, konnten sie es nicht
kontrollieren. Ihr Reiseziel und/oder Veranstaltungsort kann bereits zum Zeitpunkt der Buchung bereits ein Coronavirus-Hotspot sein oder von einem verstärkten Ausbruch betroffen werden
oder zum Zeitpunkt der Ankunft im Land/gebuchten Reiseziel ein Hotspot werden. Die Reisehinweise der Auswärtigen Ämter ändern sich regelmäßig und daher ist es durchaus möglich, dass
zwischen dem Zeitpunkt Ihrer Buchung und dem Zeitpunkt Ihrer gebuchten Ankunft am gebuchten Reiseziel solche Hinweise des Auswärtigen Amtes hinsichtlich Ihres gebuchten Reiseziels
geändert werden und ein Quarantänezeitraum gelten kann.
Wenn Wenn Sie sich für eine Reise zu einem Zielort entscheiden, für den das Auswärtige Amt von nicht unbedingt notwendigen Reisen abrät, akzeptieren Sie, dass Sie nach der Bestätigung
Ihrer Buchung unsere Standard-Stornogebühren gemäß Klausel 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlen müssen, wenn Sie sich aufgrund der Empfehlung des Auswärtigen Amtes
entscheiden, nicht zu reisen - Sie sind nicht berechtigt, unter diesen Umständen zu stornieren und eine vollständige Rückerstattung Ihrer geleisteten Zahlungen zu erhalten, da davon
ausgegangen werden muss und Sie bestätigen, dass Sie Ihre Buchung in voller Kenntnis des Hinweises des Auswärtigen Amtes gegen nicht unbedingt notwendige Reisen vorgenommen haben und Sie
sich nicht darauf berufen können, dass Sie davon ausgegangen sind, dass zum Zeitpunkt Ihrer gebuchten Ankunft an oder in unmittelbarer Nähe Ihres gebuchten Reiseziels keine
außergewöhnlichen Umstände mehr vorliegen, die die Durchführung Ihres gebuchten Arrangements oder die Reise an den Ort Ihres gebuchten Reiseziels erheblich beeinträchtigen würden.
Ist Ist das von Ihnen gewählte Reiseziel zum Zeitpunkt der Buchung von einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ausgenommen, wird aber später von der Ausnahmeliste des Auswärtigen Amtes
gestrichen und unterliegt ab diesem Zeitpunkt einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, akzeptieren Sie, dass Sie nicht berechtigt sind, Ihre Buchung zu stornieren und eine volle
Rückerstattung Ihrer geleisteten Zahlungen zu erhalten. Wenn Sie sich entscheiden, unter diesen Umständen nicht mehr zu reisen, müssen Sie unsere Standard-Stornogebühren gemäß Klausel 12
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlen, da Sie Ihre Buchung in voller Kenntnis der Risiken einer Reise während der Covid-19-Pandemie vorgenommen haben und Sie sich nicht darauf
berufen können, dass Sie davon ausgegangen sind, dass zum Zeitpunkt Ihrer gebuchten Anreise keine Reisewarnung an Ihrem gebuchten Reiseziel vorliegt und/oder dass an oder in unmittelbarer
Nähe Ihres gebuchten Reiseziels keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die die Durchführung Ihres gebuchten Arrangements oder die Reise an den Ort Ihres gebuchten Reiseziels
erheblich beeinträchtigen würden.
Solange die gebuchten Arrangements durchgeführt werden können und Ihnen zur Verfügung stehen, bedeutet eine offizielle Reisewarnung der nationalen Behörden daher nicht, dass Sie Ihre
Reise ohne Stornogebühren stornieren können. Wenn Sie unter diesen Umständen stornieren möchten, gelten die in Klausel 12 genannten Stornierungsbedingungen.
Stornierung durch uns
Wenn Wenn wesentliche Teile Ihrer Pauschalreise nicht durchgeführt werden können (z.B. alle Hotels an Ihrem gebuchten Reiseziel müssen wegen eines strengen Lockdowns geschlossen werden)
und die Durchführung Ihrer Reise erheblich beeinträchtigt würde, müssen wir diese absagen. Da Sie die Buchung in voller Kenntnis der Tatsache vorgenommen haben, dass solche Stornierungen
Ihr Arrangement betreffen können, erstatten wir Ihnen Ihre Zahlung(en) abzüglich
- dem Betrag/den Beträgen, den/die wir von dem/den Leistungsträger(n) für Ihre Buchung nicht zurückerstattet bekommen und bekommen und
- einer Servicegebühr von 15 % des Reisepreises, mindestens jedoch GBP 195 pro Person bzw. GBP 350 für Alleinreisende (siehe Klausel 8.2.).
Wenn wir ein Reisearrangement, das keine Pauschalreise ist, stornieren müssen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung.